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Maklerprovision in Schleswig-Holstein: Wer zahlt eigentlich was?

20. Januar 2026 · 5 Minuten Lesezeit · , Immobilienmakler

Bis Ende 2020 war die Provision in Deutschland je nach Region unterschiedlich geregelt, und in vielen Bundesländern zahlte der Käufer die gesamte Courtage. Das hat sich geändert.

Die Halbteilung

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, heißt das im Kern: Beauftragt eine Seite den Makler, darf die andere höchstens denselben Betrag tragen. Die Provision wird also geteilt.

Außerdem braucht der Maklervertrag für eine solche Immobilie die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail oder ein Schreiben. Ein mündlicher Auftrag am Telefon reicht für einen Provisionsanspruch nicht mehr.

Was die Vermittlung bei mir kostet

Meine reguläre Courtage beträgt 1,19 % inkl. gesetzlicher MwSt. des Kaufpreises je Partei, das sind 1 % netto. Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro zahlen Sie als Verkäufer also 5.355 €, und der Käufer zahlt denselben Betrag.

Für die meisten Immobilien in Kiel und Umgebung bleibt es dabei. Ist der Kaufpreis niedrig oder die Immobilie weiter entfernt, steht der Aufwand in einem anderen Verhältnis zur Courtage: Bewertung, Unterlagen, Exposé, Portale, Auswahl der Interessenten und Abstimmung mit dem Notar machen bei einer kleineren Immobilie fast genauso viel Arbeit. Dann vereinbaren wir vorab einen höheren Satz. Sie kennen ihn, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wann die Provision fällig wird

Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Bis dahin zahlen Sie nichts, weder für die Bewertung noch für Fotos, Anzeigen oder das Besorgen von Unterlagen. Kommt kein Verkauf zustande, bleibt es dabei.

Und beim Mieten?

Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip nach § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Das ist in aller Regel der Vermieter, Mietinteressenten zahlen also nichts.

Die übrigen Kaufnebenkosten

Die Provision ist nur ein Teil. In Schleswig-Holstein kommen dazu:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent des Kaufpreises, der höchste Satz bundesweit.
  • Notar und Grundbuch: zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent.

Je nach Courtage sollten Käufer insgesamt mit ungefähr neun bis zwölf Prozent über dem Kaufpreis rechnen. Der Unterschied liegt fast nur an der Courtage, denn Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch stehen weitgehend fest. Diese Summe finanzieren Banken meist nicht mit, sie muss aus Eigenkapital kommen. Durchgerechnet steht das im Beitrag zu den Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein.

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