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Für Eigentümer

Ihre Immobilie verkaufen. Ohne Abstriche und ohne Überraschungen.

Vollständige Maklerleistung. Persönlich betreut vom Inhaber.Ab 1,19 % inkl. MwSt. je Partei, höher nur nach Vereinbarung.

Klartext

Drei Fragen, bevor wir über alles andere reden.

Wie geht das zu diesen Konditionen?
Ich führe mein Unternehmen selbst und arbeite mit schlanken, digitalen Abläufen. Die niedrigeren Kosten gebe ich als niedrigere Courtage an Sie weiter.
Leidet die Leistung darunter?
Nein. Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und die Begleitung bis zur Übergabe bleiben vollständig enthalten. Ich betreue Sie dabei persönlich.
Und wenn ich am Ende doch nicht verkaufe?
Dann entsteht keine Courtage. Sie fällt nur an, wenn durch meine Vermittlung ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande kommt.

Volle Maklerleistung.Faire Courtage.

Qualität, die nicht von der Courtage abhängt.

Ersparnis berechnen

Übliche Courtage3,57 %
Ihre Courtageab 1,19 %
Vorteil für Käufer und Verkäufer.Höherer Satz nur nach Vereinbarung.

Was kostet meine Vermittlung?

150.000 €2 Mio. €

Bei 500.000 Euro Verkaufspreis: Ihre Courtage 5.950 Euro je Partei, übliche Courtage 17.850 Euro, Ersparnis 11.900 Euro.

Ihre Courtage1,19 %

5.950 €

inkl. gesetzlicher MwSt., je Partei

Übliche Courtage3,57 %

17.850 €

inkl. gesetzlicher MwSt., je Partei

Ihre Ersparnis

11.900 €

gegenüber 3,57 % Courtage

Rechenweg anzeigen
Nettocourtage
5.000,00 €
zzgl. 19 % MwSt.
950,00 €
Bruttocourtage je Partei
5.950,00 €
Courtage im Detail
Regulärer Satz
1,19 %

Ein höherer Satz nur nach vorheriger Vereinbarung, etwa bei niedrigem Kaufpreis oder größerer Entfernung.

Courtage verständlich erklärt

  1. Warum „je Partei“?

    Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Maklercourtage für Verbraucher in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

  2. Wann wird die Courtage fällig?

    Erst wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.

  3. Wann kann die Courtage abweichen?

    Nur bei niedrigem Kaufpreis, Spezialobjekten, erhöhtem Aufwand oder Immobilien außerhalb des Kerngebiets und immer vorab vereinbart. Übernehmen Sie die Besichtigungen selbst, bleibt es in der Regel beim regulären Satz.

  4. Welche Objekte können darunter fallen?

    Zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Resthöfe, größere Grundstücke oder besonders aufwendige Vermarktungen.

Leistungsumfang

Was fehlt bei 1,19 % Courtage?

Nichts.

Eine Entscheidung über meine Marge, nicht über Ihren Leistungsumfang.

  1. Erstgespräch

    Wir sehen uns die Immobilie gemeinsam an und besprechen, was Sie erreichen wollen und bis wann. Danach sage ich Ihnen offen, wie ich den Verkauf angehen würde. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn kein Auftrag daraus wird.

  2. Bewertung

    Eine realistische Einschätzung des aktuellen Marktwerts. Grundlage sind Lage, Zustand und Ausstattung, aktuelle Marktdaten, vergleichbare Objekte und meine Erfahrung vor Ort. Ich setze den Wert nicht künstlich hoch, nur um den Auftrag zu bekommen.

  3. Unterlagen

    Ich prüfe, welche Unterlagen für den Verkauf gebraucht werden, und beschaffe sie, soweit das nötig ist: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis. Was fehlt, klären wir früh, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.

  4. Vermarktung

    Die Immobilie wird für den Verkauf aufbereitet: hochwertige Fotos, wo es sinnvoll ist auch Luftaufnahmen, und eine Präsentation, die zum Objekt passt. Veröffentlicht wird auf den relevanten Portalen und auf dieser Website. Dazu der Abgleich mit vorgemerkten Interessenten.

  5. Besichtigung und Verhandlung

    Besichtigungen in Kiel und Umgebung führe ich selbst durch. Vorher kläre ich mit den Interessenten, was sie suchen und ob die Finanzierung realistisch erscheint. Das erspart Ihnen Termine mit Leuten, für die das Objekt ohnehin nicht infrage kommt. Verhandelt wird in Ihrem Sinne.

  6. Notartermin und Übergabe

    Vor dem Notartermin lasse ich mir einen konkreten Finanzierungsnachweis vorlegen und prüfe, ob er zum Kaufpreis passt. Den Kaufvertrag stimme ich mit dem Notariat ab und begleite Sie zum Termin. Zum Schluss folgt die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen.

Weiteres Einsatzgebiet

Auch außerhalb des Kerngebiets.

Mein Schwerpunkt liegt in Kiel und der näheren Umgebung. Darüber hinaus vermittle ich in ganz Schleswig-Holstein und auf Anfrage auch weiter entfernt.

Das übernehme ich

  • Immobilienbewertung
  • Preisstrategie
  • Unterlagen
  • Objektpräsentation
  • Exposé
  • Interessentenprüfung
  • Finanzierungsnachweise
  • Terminabstimmung
  • Kaufpreisverhandlungen
  • Notar & Abwicklung

Das übernehmen Sie

Die Besichtigungen vor Ort.

Für reguläre Objekte bleibt es dann in der Regel bei 1,19 % inkl. MwSt. je Partei. Ein höherer Satz gilt nur nach vorheriger Vereinbarung, etwa wenn trotzdem mehrere Termine vor Ort nötig sind.

Noch offen?

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?

Das hängt vor allem von Lage, Objektart, Zustand und Preis ab. Bei marktgerechter Preisgestaltung liegt die Vermarktungsdauer häufig bei etwa drei bis sechs Monaten. Gute Immobilien können schneller verkauft sein, bei speziellen Objekten oder einem zu hohen Einstiegspreis kann es länger dauern. Entscheidend ist, von Beginn an realistisch in den Markt zu gehen.

Muss ich einen Alleinauftrag erteilen?

In der Regel ja. Der Auftrag läuft zunächst drei Monate und ist danach mit einer Frist von einem Monat kündbar. Wenn Sie etwas anderes brauchen, etwa weil Sie selbst schon einen Käufer im Blick haben, sprechen wir darüber.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Je nach Immobilie werden unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Grundrisse, Bauunterlagen und der Energieausweis benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen beispielsweise Teilungserklärung, Protokolle und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu. Fehlende Unterlagen beschaffe ich im Rahmen der Vermarktung soweit möglich für Sie.

Brauche ich einen Energieausweis?

In den meisten Verkaufsfällen ja. Der Energieausweis muss rechtzeitig für die Vermarktung vorliegen und bestimmte Angaben daraus gehören bereits in die Immobilienanzeige. Wenn noch kein gültiger Energieausweis vorhanden ist, kümmere ich mich um die Beschaffung.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, wird die Courtage in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die auf dieser Seite genannten Courtagen verstehen sich deshalb grundsätzlich je Partei. Bei anderen Immobilienarten, beispielsweise Mehrfamilienhäusern, können andere Vereinbarungen gelten.

Wann wird die Courtage fällig?

Die Courtage wird erst fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich war und ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Für Bewertung, Erstgespräch oder eine erfolglose Vermarktung fällt keine Verkaufsprovision an.

Was passiert mit meinen Daten und den Daten der Interessenten?

Objekt- und Interessentendaten werden ausschließlich für die Vermarktung und Abwicklung des Immobilienverkaufs verarbeitet. Informationen werden nur weitergegeben, soweit dies für den jeweiligen Schritt erforderlich ist. Interessenten werden außerdem vor Besichtigungen geprüft und koordiniert.

Verkaufen Sie auch außerhalb von Kiel?

Ja. Mein Schwerpunkt liegt in Kiel und der näheren Umgebung, ich vermittle aber auch Immobilien in ganz Schleswig-Holstein und auf Anfrage darüber hinaus. Wenn bei weiter entfernten Immobilien die Besichtigungen vor Ort durch den Eigentümer übernommen werden können, lässt sich die Vermarktung häufig weiterhin zu meinem regulären Modell durchführen. Bei regelmäßig notwendigem Vor-Ort-Aufwand wird die Courtage vorher individuell vereinbart.

Zahle ich bei jedem Kaufpreis genau 1,19 %?

Nein. Regulär sind es 1,19 % inkl. MwSt. je Partei, das sind 1 % netto. Für die meisten Immobilien in Kiel und Umgebung bleibt es bei diesem Satz. Ist der Kaufpreis niedrig oder die Immobilie weiter entfernt, steht der Aufwand in einem anderen Verhältnis zur Courtage. Dann vereinbaren wir vorab einen höheren Satz. Sie kennen ihn, bevor Sie etwas unterschreiben. Übernehmen Sie die Besichtigungen selbst, bleibt es in der Regel beim regulären Satz.

Ich habe geerbt und es gibt mehrere Miteigentümer. Ist ein Verkauf trotzdem möglich?

Ja. Immobilien mit mehreren Eigentümern oder Erbengemeinschaften sind keine Seltenheit. Wichtig ist, dass alle notwendigen Eigentümer in den Verkaufsprozess eingebunden werden und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Ich begleite die Abstimmung und koordiniere die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen.

Reden wir über Ihre Immobilie.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn kein Auftrag daraus wird.

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