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Einen guten Makler in Kiel finden: Darauf kommt es an

17. September 2026 · 5 Minuten Lesezeit · , Immobilienmakler

Kurz gesagt

Ein guter Makler hat die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, begründet seinen Preisvorschlag nachvollziehbar und sagt Ihnen vorher, wer Sie betreut und die Besichtigungen macht. Leistungen und Courtage stehen vor dem Start schriftlich fest. Die Höhe der Courtage allein sagt wenig über die Qualität. Vergleichen Sie lieber, was enthalten ist.

Vorweg: Ich bin selbst Makler, ganz neutral ist dieser Beitrag also nicht. Die Fragen darin gelten aber für jeden Makler, auch für mich. Stellen Sie sie ruhig jedem, mit dem Sie sprechen.

Hat er die Erlaubnis?

Wer gewerblich Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Die Behörde prüft dafür, ob der Makler zuverlässig ist und in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss im Impressum seiner Website stehen. Fehlt sie dort, fragen Sie nach.

Wie begründet er den Preis?

Der höchste genannte Wert ist nicht automatisch der beste. Ein zu hoher Angebotspreis kostet in den ersten Wochen genau die Interessenten, die einen guten Preis gezahlt hätten. Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Zahl, sondern nach der Begründung: Welche Vergleichsobjekte, welche Lage, welcher Zustand stecken dahinter?

Mehr dazu im Beitrag Was ist meine Immobilie in Kiel wirklich wert?

Wer macht die Arbeit?

Fragen Sie, wer Sie nach der Unterschrift betreut: dieselbe Person wie im ersten Gespräch oder jemand anderes? Wer führt die Besichtigungen durch, wer prüft vorher die Interessenten, und wer verhandelt mit ihnen?

Beides kann gut funktionieren. Sie sollten es nur vorher wissen.

Was steht im Vertrag?

Bevor Sie unterschreiben, sollte klar sein:

  • Welche Leistungen enthalten sind. Unterlagen, Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin und Übergabe.
  • Wie lange der Auftrag läuft und wie er endet.
  • Was gilt, wenn Sie selbst einen Käufer finden.
  • Ob sonst noch Kosten entstehen, etwa für Fotos, Anzeigen oder Unterlagen, auch wenn am Ende nicht verkauft wird.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen muss der Maklervertrag ohnehin in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail oder auf Papier. Eine Zusage am Telefon reicht nicht.

Sagt die Höhe der Courtage etwas über die Qualität?

Für sich genommen nicht. Eine hohe Courtage garantiert keine gute Arbeit, eine niedrige schließt sie nicht aus. Vergleichen Sie deshalb nicht Prozentsätze, sondern Leistungen: Legen Sie die Listen aus den Verträgen nebeneinander.

Und lassen Sie sich die Courtage vollständig nennen: mit Mehrwertsteuer, je Partei und mit einer möglichen Mindestcourtage. „2 % zzgl. MwSt.“ und „2,38 % inkl. MwSt.“ sind derselbe Betrag. Wie die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, steht im Beitrag zur Maklerprovision in Schleswig-Holstein.

Bei mir beginnt die Courtage bei 1,19 % inkl. MwSt. je Partei. Einen höheren Satz gibt es nur nach vorheriger Vereinbarung, etwa bei niedrigem Kaufpreis oder größerer Entfernung. Was enthalten ist und warum das geht, steht auf der Seite Immobilie verkaufen.

Was sagen andere?

Bewertungen sagen am meisten dort, wo der Makler sie nicht selbst auswählen kann, zum Beispiel bei Google. Lesen Sie die Texte, nicht nur die Sterne: Geht es um Erreichbarkeit, um Ehrlichkeit beim Preis, um die Begleitung bis zum Notar?

Fragen Sie außerdem nach Objekten, die er in Kiel oder in Ihrem Ort schon verkauft hat. Meine finden Sie unter Immobilien, wenn Sie dort den Schalter „Verkaufte ausblenden“ ausschalten.

Das erste Gespräch

Ein guter Makler sagt Ihnen auch, was Sie nicht hören wollen: dass der Wunschpreis zu hoch ist oder Unterlagen fehlen. Wenn im ersten Gespräch nur Zustimmung kommt, fragen Sie nach.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • GewO § 34c, Erlaubnispflicht für Immobilienmakler
  • DDG § 5, Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum
  • BGB § 656a, Textform des Maklervertrags
  • BGB §§ 656c und 656d, Teilung der Courtage

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Energieberatung im Einzelfall. Recht und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

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